Aufstiegsfortbildung Zahnmedizinische*n Fachassistent*in (ZMF)

Intensivseminar für Praxismanagement, Prophylaxe und perfekte Assistenz

Zunehmend mehr Zahnmedizinische Prophylaxeassistenteninnen nutzen nach langjähriger Berufstätigkeit als ZMP die Möglichkeit, mit der ZMV-Aufstiegsfortbildung den Verwaltungsbereich in den beruflichen Alltag zu integrieren.

Bereits tätige ZMVs vermissen im Bereich der Verwaltung den direkten Kontakt zum Patienten im Rahmen einer Behandlungssituation. Da die Interessenteninnen die in der Verwaltung erlebte selbstständige Tätigkeit in den neuen Bereich mitnehmen wollen, bietet sich das Aufgabengebiet der ZMP besonders an. Für ZMVs und ZMPs bedeutet diese Neuorientierung die gesuchte Herausforderung, um die berufliche Tätigkeit über einen langen Zeitraum attraktiv zu halten. Für die zahnärztliche Praxis bedeutet diese Entscheidung, fortgebildete Mitarbeiterinnen vielseitig in der Praxis einsetzen zu können – um auch kurzfristige personelle Engpässe zu umschiffen. Aussicht auf eine weitere berufliche Qualifikation fördert sicherlich auch die Praxisbindung und damit eine Kontinuität in der Zusammensetzung des Teams. Diese Möglichkeit wollen wir im Philipp-Pfaff-Institut unterstützen und bieten den Interessenteninnen eine weitere Möglichkeit der Aufstiegsfortbildung an.

Um das Ziel „Zahnmedizinische Fachassistent*in (ZMF)“ erreichen zu können, benötigen Sie den erfolgreichen Abschluss von drei unabhängigen Modulen: ZMV • ZMP • ZMF-Modul

Das neue ZMF-Modul vermittelt die „Unterstützende Tätigkeit im Rahmen von zahnärztlichen Behandlungsmaßnahmen in den Fachgebieten KFO und ZE“. Es beinhaltet u. a. das Anfertigen von Situationsabformungen, die Herstellung von Provisorien, die Herstellung von Medikamententrägern, Vermittlung von Fachwissen zum Thema KFO und die Durchführung KFO-begleitender spezieller prophylaktischer Maßnahmen.

Im Rahmen der modularen Fortbildung ist der vollständige und erfolgreiche Abschluss der jeweiligen Module innerhalb eines Zeitraumes von – in der Regel – drei Jahren erforderlich! Um Ihnen eine möglichst große Flexibilität in der Gestaltung Ihrer beruflichen Fortbildung zu bieten, ist es Ihnen freigestellt, in welcher Reihenfolge Sie die drei Module absolvieren.

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Es gibt viele Wege zum/zur ZMF

Sie sind ZFA/ZAH und wollen ZMF werden:
Bitte bewerben Sie sich für unsere ZMF-Aufstiegsfortbildung und nennen uns das gewünschte Modul, mit welchem Sie starten möchten:
Aufstiegsfortbildung Zahnmedizinischen Fachassistentin (ZMF)
Kurs: AFB-ZMF 2501
Kurszeiten: Individuell je nach Modul
Kursgebühr: 8.990,– € (Anpassung der Kursgebühr im Jahr 2025 vorbehalten), (Ratenzahlung möglich) Bewerbungsbearbeitungsgebühr 45,– €

Sie sind ZMV und wollen ZMF werden:
Bitte bewerben Sie sich für unsere ZMP-Aufstiegsfortbildung und buchen und absolvieren die ZMF-Module KFO- und ZE-Assistenz in beliebiger Reihenfolge:
Aufstiegsfortbildung Zahnmedizinischer Prophylaxeassistentin (ZMP)
Seminar: FOBI-KFO-ZMF 2501
Seminar: FOBI-ZE-ZMF 2501
Anschließend erfolgt die ZMF-Anerkennung über die Zahnärztekammer. Hier werden Gebühren nach der jeweils geltenden Gebührenordnung der zuständigen Zahnärztekammer erhoben.

Sie sind ZMP und wollen ZMF werden:
Bitte bewerben Sie sich für unsere ZMV-Aufstiegsfortbildung und buchen und absolvieren die ZMF-Module KFO- und ZE-Assistenz in beliebiger Reihenfolge:
Aufstiegsfortbildung zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistenz (ZMV)
Seminar: FOBI-KFO-ZMF 2501
Seminar: FOBI-ZE-ZMF 2501
Anschließend erfolgt die ZMF-Anerkennung über die Zahnärztekammer. Hier werden Gebühren nach der jeweils geltenden Gebührenordnung der zuständigen Zahnärztekammer erhoben.

Sie sind ZMP und ZMV wollen ZMF werden:
Bitte buchen und absolvieren Sie die ZMF-Module KFO- und ZE-Assistenz:
Seminar: FOBI-KFO-ZMF 2501
Seminar: FOBI-ZE-ZMF 2501
Anschließend erfolgt die ZMF-Anerkennung über die Zahnärztekammer. Hier werden Gebühren nach der jeweils geltenden Gebührenordnung der zuständigen Zahnärztekammer erhoben.

Aufstiegs-BAföG

Die Aufstiegsfortbildungen am Philipp-Pfaff-Institut können über das Aufstiegs-BAföG gefördert werden. ­

Die Förderung der Aufstiegsfortbildungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) dem sogenannten „Aufstiegs-BAföG“ verlangt seit kurzem von dem Träger der Maßnahme die Anwendung eines Qualitätssicherungssystems.

Dieses Kriterium wird mit der ISO-Zertifizierung des Philipp-Pfaff-Institutes voll erfüllt, so dass alle berechtigten Kursteilnehmer die Möglichkeit haben, für eine Aufstiegsfortbildung am Philipp-Pfaff-Institut Aufstiegs-BAföG zu beantragen.

Für einen erfolgreichen Antrag werden folgende Formblätter benötigt:

  • Formblatt A: “Antrag auf Förderung einer beruflichen Aufstiegsfortbildung“

Dieses Formblatt füllen Sie selbstständig mit allen persönlichen Angaben aus.

  • Formblatt B: “Bescheinigung über den Besuch einer Fortbildungsstätte / die Teilnahme an einem Fernunterrichtslehrgang / mediengestützter Lehrgang“

Dieses Formblatt füllen wir auf Nachfrage für Sie aus.
Kontaktieren Sie uns bitte dazu über bafoeg@pfaff-berlin.de.
Die Unterlagen werden Ihnen anschließend ausgefüllt per Post an Sie versandt.

  • Formblatt Z: “Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen“

Dieses Formblatt schicken Sie bitte gemeinsam mit einer Kopie unserer Rechnung an die für Ihren Wohnort zuständige Zahnärztekammer. Ausschließlich diese ist berechtigt, Ihnen die Zulassungsvoraussetzung zu bescheinigen, da wir als Institut nicht die Prüfungsstelle sind.

Für Teilnehmer aus Berlin (und außerhalb von Berlin/Brandenburg) postalisch an:
Zahnärztekammer Berlin
z. Hd. Frau Kollien
Stallstr. 1
10585 Berlin

Für Teilnehmer aus Brandenburg postalisch an: 
Landeszahnärztekammer Brandenburg
Referat ZFA
Postfach 100722
03007 Cottbus

Alle Formblätter können Sie auf folgender Webseite herunterladen:
https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/ihr-weg-zur-foerderung/antragsformulare/antragsformulare_node.html

Sobald Ihnen alle drei Formblätter wieder vorliegen, schicken Sie diese gebündelt an das für Ihren Wohnort zuständige Amt.
Das richtige Amt entnehmen Sie bitte aus dem Formblatt B, Zeile 4: “Behörde, bei der der Antrag auf Aufstiegsförderung nach dem AFBG gestellt wird […]“.

Im Laufe des Kurses werden Sie vom Amt aufgefordert, das Formblatt F (“Teilnahmenachweis“) einzureichen, welches Ihre Anwesenheitszeiten im Kurszeitraum bescheinigt. Dieses wird durch uns ausgestellt.

Alle Anfragen bzgl. des Aufstiegs-BAföG (Formblatt B, Formblatt F, allgemeine Anfragen) richten Sie bitte ausschließlich an bafoeg@pfaff-berlin.de.

Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG finden Sie unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de.

030 414 725-18

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