Brandschutzhelfer-Ausbildung für die Zahnarztpraxis

Brandschutzhelfer-Ausbildung für die Zahnarztpraxis

Termine:

Fr 11.10.24, 16:00 - 18:30 Uhr

und Sa 12.10.24, 10:00 - 13:00 Uhr

• Kursgebühr: 195,– €

• Zielgruppe: Zahnärzte und Team

Zahnarztpraxen sind verpflichtet, Personen zu benennen, die im Notfall dafür zuständig sind, Erste Hilfe zu leisten, einen Brand zu bekämpfen oder eine Evakuierung einzuleiten. Diese müssen in Gefahrensituationen die Ruhe bewahren sowie souverän und verantwortungsbewusst handeln können.

Gesetzliche Grundlage sind § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und die neue Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“). Danach ist die Brandschutzhelfer-Ausbildung in jedem Unternehmen vorgeschrieben. Die notwendige Anzahl der Personen, die durch eine Ausbildung Brandschutzhelfer-Funktionen übernehmen können, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. In der Regel ist ein Anteil von fünf Prozent, gemessen an der Gesamtzahl der Beschäftigten, ausreichend.

Hierzu bieten wir die praxisorientierte Brandschutzhelfer-Ausbildung als zweitägiges Seminar an.

Teil 1: Theorie (Online Live-Seminar)

  • Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
  • Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall

Teil 2: Feuerlöschtraining (Praktische Übung)

  • Vorführung verschiedener Löschmittel (Demonstration)
  • Löschtaktik
  • Handhabung der vorhandenen Löschgeräte (Erklärung)
  • Praktische Übung mit Übungsfeuerlöschern am Gasbetriebenen Feuerlöschtrainer

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Brandschutzhelfer-Ausbildung für die Zahnarztpraxis

Termine:

Fr 11.10.24, 16:00 - 18:30 Uhr

und Sa 12.10.24, 10:00 - 13:00 Uhr

• Kursgebühr: 195,– €

• Zielgruppe: Zahnärzte und Team

Zahnarztpraxen sind verpflichtet, Personen zu benennen, die im Notfall dafür zuständig sind, Erste Hilfe zu leisten, einen Brand zu bekämpfen oder eine Evakuierung einzuleiten. Diese müssen in Gefahrensituationen die Ruhe bewahren sowie souverän und verantwortungsbewusst handeln können.

Gesetzliche Grundlage sind § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und die neue Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“). Danach ist die Brandschutzhelfer-Ausbildung in jedem Unternehmen vorgeschrieben. Die notwendige Anzahl der Personen, die durch eine Ausbildung Brandschutzhelfer-Funktionen übernehmen können, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. In der Regel ist ein Anteil von fünf Prozent, gemessen an der Gesamtzahl der Beschäftigten, ausreichend.

Hierzu bieten wir die praxisorientierte Brandschutzhelfer-Ausbildung als zweitägiges Seminar an.

Teil 1: Theorie (Online Live-Seminar)

  • Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
  • Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall

Teil 2: Feuerlöschtraining (Praktische Übung)

  • Vorführung verschiedener Löschmittel (Demonstration)
  • Löschtaktik
  • Handhabung der vorhandenen Löschgeräte (Erklärung)
  • Praktische Übung mit Übungsfeuerlöschern am Gasbetriebenen Feuerlöschtrainer

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