
Besonders engagierte und motivierte ZMP stellen sich nach einiger Zeit (mind. 1-jähriger Berufserfahrung) einer neuen beruflichen Herausforderung und streben eine noch höhere berufliche Qualifikation zum*r Dentalhygieniker*in an. Zu den Aufgabengebieten eines*r DH gehört die nichtchirurgische Parodontaltherapie, also die Behandlung der „Volkskrankheit“ Parodontitis.
In diesem Rahmen umfasst das Tätigkeitsfeld des*r Dentalhygienikers*in die Patientenaufklärung, Diagnose, Therapie und Nachsorge der erkrankten Patienten. Dies geschieht im rechtlich zulässigen Rahmen nach Delegation sowie unter Aufsicht und Verantwortung des*r Zahnarztes*in.
Kostenfreie (hybride) Informationsveranstaltung DH-Seminar (Fr., 29.09.2023, ab 19:30 Uhr): zur Anmeldung
Termin April 2024 bis März 2025
Kurs AFB-DH 2401
Kurszeiten Do., Fr., Sa. jeweils 08:30-ca. 17:45 Uhr
Kursgebühr 15.000,– € * (inklusive aller Skripte), Bewerbungsbearbeitungsgebühr 150,– € (inklusive Eignungsprüfung)
Bewerbungsschluss Mo., 06.11.2023
* Prüfungsgebühr: Bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung werden Gebühren nach der jeweils geltenden Gebührenordnung der zuständigen Zahnärztekammer erhoben.
Zulassungsvoraussetzungen
- Abgeschlossene Aufstiegsfortbildung zum*r ZMF/ZMP
- Mind. 1-jährige ununterbrochene Berufstätigkeit als ZMF/ZMP
- Nachweis der Kenntnisse nach der Röntgenverordnung in der jeweils geltenden Fassung
- Nachweis der Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung (EH-Lehrgang) (9 h, nicht älter als zwei Jahre zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung) Sie benötigen einen Erste-Hilfe-Kurs? Schauen Sie hier: Erste-Hilfe-Kurs
- Erfolgreich absolvierte Eignungsprüfung
Bewerbungsunterlagen
- Fotokopie des Prüfungszeugnisses ZMF/ZMP
- Fotokopie des Nachweises der erfolgreichen Teilnahme an einer Aufstiegsfortbildung zum*r ZMF/ZMP
- Nachweis über eine mind. 1-jährige Berufstätigkeit als ZMF/ZMP
- Tabellarischer Lebenslauf mit Passbild
- Nachweis der Kenntnisse nach der Röntgenverordnung in der jeweils geltenden Fassung
- Nachweis der Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung (EH-Lehrgang) (9 h, nicht älter als ein Jahr)
- Nachweis einer arbeitsmedizinischen Untersuchung (G42) (nicht älter als zwei Jahre)
Checkliste zum Start Ihrer Aufstiegsfortbildung
Unter folgendem Link bieten wir Ihnen eine Checkliste zum Ablauf des Aufnahmeverfahrens für Ihre Aufstiegsfortbildung an. So können Sie sicherstellen, dass alle Voraussetzungen für einen erfolgreichen Start erfüllt sind.
Kenntnisstandprüfung
Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens nehmen Sie an einer Kenntnisstandprüfung teil. Diese findet online statt. Sobald Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen gesendet haben, können Sie sich eigenständig für die Kenntnisstandprüfung anmelden. Link:
Aufstiegs-BAföG
Die Aufstiegsfortbildungen am Philipp-Pfaff-Institut können über das Aufstiegs-BAföG gefördert werden.
Die Förderung der Aufstiegsfortbildungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) dem sogenannten „Aufstiegs-BAföG“ verlangt seit kurzem von dem Träger der Maßnahme die Anwendung eines Qualitätssicherungssystems.
Dieses Kriterium wird mit der ISO-Zertifizierung des Philipp-Pfaff-Institutes voll erfüllt, so dass alle berechtigten Kursteilnehmer die Möglichkeit haben, für eine Aufstiegsfortbildung am Philipp-Pfaff-Institut Aufstiegs-BAföG zu beantragen.
Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG finden Sie unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de.

Ihr Ansprechpartner im Bereich Aufstiegsfortbildung

Felix Dörfert
Telefon: 030 414725-18
E-Mail: felix.doerfert@pfaff-berlin.de