
Besonders engagierte und motivierte ZMP stellen sich nach einiger Zeit (mind. 1-jähriger Berufserfahrung) einer neuen beruflichen Herausforderung und streben eine noch höhere berufliche Qualifikation zum/r Dentalhygieniker/in an. Zu den Aufgabengebieten eines/r DH gehört die nichtchirurgische Parodontaltherapie, also die Behandlung der „Volkskrankheit“ Parodontitis.
In diesem Rahmen umfasst das Tätigkeitsfeld der Dentalhygieniker/in die Patientenaufklärung, Diagnose, Therapie und Nachsorge der erkrankten Patienten. Dies geschieht im rechtlich zulässigen Rahmen nach Delegation sowie unter Aufsicht und Verantwortung der/s Zahnärztin/Zahnarztes.
Kostenfreier Infoabend DH-Seminar: Fr., 07.10.2022, ab 19:30 Uhr in Berlin: zur Anmeldung
Termin April 2023 bis März 2024
Kurs AFB-DH 2301
Kurszeiten Do., Fr., Sa. jeweils 08:30-ca. 17:45 Uhr
Kursgebühr 14.850,– € * (inklusive aller Skripte), Bewerbungsbearbeitungsgebühr 150,– € (inklusive Eignungsprüfung)
Bewerbungsschluss Mo., 07.11.2022
* Prüfungsgebühr: Bei der Anmeldung zur Prüfung werden Gebühren nach der jeweils geltenden Gebührenordnung der zuständigen Zahnärztekammer erhoben.
Zulassungsvoraussetzungen
- Abgeschlossene Aufstiegsfortbildung zum*r ZMF/ZMP
- Mind. 1-jährige ununterbrochene Berufstätigkeit als ZMF/ZMP
- Nachweis der Kenntnisse nach der Röntgenverordnung in der jeweils geltenden Fassung
- Nachweis der Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung (EH-Lehrgang) (9 h, nicht älter als zwei Jahre zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung)
- Erfolgreich absolvierte Eignungsprüfung
Bewerbungsunterlagen
- Beglaubigte Fotokopie des Prüfungszeugnisses ZMF/ZMP
- Beglaubigte Fotokopie des Nachweises der erfolgreichen Teilnahme an einer Aufstiegsfortbildung zum*r ZMF/ZMP
- Nachweis über eine mind. 1-jährige Berufstätigkeit als ZMF/ZMP
- Tabellarischer Lebenslauf mit Passbild
- Nachweis der Kenntnisse nach der Röntgenverordnung in der jeweils geltenden Fassung
- Nachweis der Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung (EH-Lehrgang) (9 h, nicht älter als ein Jahr)
- Nachweis einer arbeitsmedizinischen Untersuchung (G42) (nicht älter als zwei Jahre)
Aufstiegs-BAföG
Die Aufstiegsfortbildungen am Philipp-Pfaff-Institut können über das Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG) gefördert werden.
Die Förderung der Aufstiegsfortbildungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) dem sogenannten „Aufstiegs-BAföG“ verlangt seit kurzem von dem Träger der Maßnahme die Anwendung eines Qualitätssicherungssystems.
Dieses Kriterium wird mit der ISO-Zertifizierung des Philipp-Pfaff-Institutes voll erfüllt, so dass alle berechtigten Kursteilnehmer die Möglichkeit haben, für eine Aufstiegsfortbildung am Philipp-Pfaff-Institut Aufstiegs-BAföG zu beantragen.
Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG finden Sie unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de.

Ihr Ansprechpartner im Bereich Aufstiegsfortbildung

Felix Dörfert
Telefon: 030 414725-18
E-Mail: felix.doerfert@pfaff-berlin.de